Gesetze › BNotO › Teil 1 Das Amt des Notars› Abschnitt 1 Bestellung zum Notar § 1 BNotO Stellung und Aufgaben des Notars Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt. Bundesnotarordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Beruf des Notars