Gesetze › BodSchätzG › Abschnitt 3 Verfahrensvorschriften § 16 BodSchätzG Aufgaben anderer Behörden Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen. Bodenschätzungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15 Betreten von Grundstücken § 17 Schätzungsbeirat