§ 38 BPersVWO
Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle