Gesetze › BPolRZustAnO III. BPolRZustAnO Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle II. Schlußformel