BPräsAmtsbezAnO
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor bei der Führungsakademie der Bundeswehr- als Leiter einer Fachgruppe -
Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle