Gesetze › BPräsErnAnO Art. 4 BPräsErnAnO Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 3 Schlussformel