Art. 1 III. BPräsPatGerKldgAnO
Am Barett tragen
- a)
der Präsident des Bundespatentgerichts zwei Schnüre in Gold,
- b)
der Vizepräsident und die Senatspräsidenten eine Schnur in Gold.
Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle