Die Stiftung kann zur Deckung des Verwaltungsaufwandes nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen erheben.
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle