Gesetze › BPräsTHHStiftG § 14 BPräsTHHStiftG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Übernahme von Rechten und Pflichten