Gesetze › BPräsWahlG › Dritter Abschnitt Schlußvorschriften § 14 BPräsWahlG Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13