AdvoCite
III. BPräsWehrDGerKldgAnO
Am Barett tragen
- a)
der Bundeswehrdisziplinaranwaltzwei karmesinrote Schnüre in Seide,
- b)
die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammerneine Schnur in Silber,
- c)
die Wehrdisziplinaranwälte und die für den Bundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Beamten eine Spange
in Gold, wenn sie vor dem Bundesdisziplinarhof,in Silber, wenn sie vor den Truppendienstkammern
tätig werden.