§ 2 BPrDGrUnifAnO
Uniform
Die Soldatinnen und Soldaten tragen
- 1.
- 2.
die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,
- 3.
die Dienstgradabzeichen nach § 5.
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle