§ 121 BRAO
Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.
Bundesrechtsanwaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle