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§ 4 BrauMäAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Auswählen, Annehmen und Lagern von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen,
- 2.
Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln,
- 3.
Ausführen von Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene,
- 4.
Herstellen von Malz,
- 5.
Herstellen von Würze,
- 6.
Gären, Reifen und Lagern von Bier,
- 7.
Filtrieren von Bier,
- 8.
Herstellen von
- a)
alkoholfreien Bieren im Brauprozess oder durch nachträglichen Alkoholentzug,
- b)
alkoholhaltigen oder alkoholfreien Biermischgetränken und
- c)
alkoholfreien Erfrischungsgetränken,
- a)
- 9.
Abfüllen, Ausstatten und Lagern von Bier und der unter Nummer 8 genannten Getränke,
- 10.
Aufbauen, Betreiben, Pflegen und Überprüfen von Getränkeschankanlagen sowie Durchführen der Produktpflege, insbesondere die Beratung von Kunden zu Produkten und Gläserpflege und
- 11.
nachhaltiges Einsetzen von
- a)
Energie zum Erwärmen, Kühlen, Transportieren und Reinigen,
- b)
Kohlendioxid,
- c)
Druckluft und
- d)
Wasser als Rohstoff und Betriebsmittel.
- a)
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
Planen von Arbeitsabläufen,
- 6.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
- 7.
Anwenden berufsbezogener Vorschriften.