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Anlage BrauMäAusbV
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1487 - 1492)
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Auswählen, Annehmen und Lagern von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a)Bedarf an Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen für Produktionsabläufe unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und qualitativen Kriterien festlegenb)Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe auf Qualität und Menge prüfen, annehmen, unter Berücksichtigung der Werterhaltung lagern und bereitstellenc)Lagerbestände kontrollieren, unter Berücksichtigung der Werterhaltung pflegen und dokumentieren | 9 | |
| 2 | Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a)Verfahrensschaubilder und Verrohrungspläne lesen und anwendenb)Anlagen zur Wasserversorgung und zur Wasseraufbereitung sowie zur Abwasserbehandlung unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Kriterien bedienen und überwachen | 6 | |
| c)Messeinrichtungen kalibrieren sowie Parameter für Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen prüfen, einstellen und dokumentierend)mechanische Wartungsarbeiten an Maschinen, Geräten und Anlagen, insbesondere an Pumpen und Ventilen, durchführene)Prozessleittechnik parametrieren und Funktionsabläufe kontrollieren | 13 | |||
| 3 | Ausführen von Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a)Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführenb)Reinigungs- und Desinfektionslösungen, insbesondere unter Berücksichtigung von ökologischen Auswirkungen, auswählen, ansetzen und anwendenc)Produktionsanlagen sowie Leitungssysteme reinigen, desinfizieren und sterilisieren | 14 | |
| d)Abfüllanlagen reinigen, desinfizieren und sterilisieren | 2 | |||
| 4 | Herstellen von Malz (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a)Getreidearten für unterschiedliche Mälzungsprozesse prüfen, annehmen und vorbereitenb)Anlagen und Maschinen zum Fördern, Aufbereiten, Weichen, Keimen, Darren, Entkeimen und Einlagern bedienen und Produktionsabläufe kontrollierenc)Parameter für Mälzungsprozesse festlegen, überwachen, steuern, dokumentieren und dabei insbesondere Weichgrad, Keimstadium, Kornauflösung und Mälzungsschwand feststellend)Proben nehmen sowie Getreide- und Malzanalysen durchführen, bewerten und dokumentieren | 4 | |
| e)Mälzungsprozesse unter ökologischen, ökonomischen und brautechnologischen Aspekten beurteilenf)Nebenprodukte, insbesondere Malzkeime, Malzstaub und Schwimmgerste, der Weiterverwertung zuführeng)prozessspezifische Anforderungen, insbesondere Explosionsschutz, berücksichtigen | ||||
| 5 | Herstellen von Würze (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a)Brauwasser analysieren und aufbereitenb)Malz auswählen und unter Berücksichtigung von Vorgaben zur Schrotbeschaffenheit schrotenc)pH-Werte, Zeiten, Temperaturen und Mengen für Maischprozesse entsprechend der Wasserqualität, Malzqualität und Biersorte festlegend)Maischprozesse steuern und regeln und insbesondere auf Verzuckerung und Temperatur überprüfene)Läutersysteme vorbereiten und das Abmaischen durchführenf)Vorderwürze und Nachgüsse abläutern sowie Konzentration ermittelng)Würze unter Berücksichtigung der Einsparung und Rückgewinnung von Energie kochen sowie Hopfen auswählen, Hopfengabe berechnen und durchführenh)Stammwürze einstellen, Ausbeute ermitteln und Sudprozess anpasseni)Würze klären, kühlen und belüftenj)Nebenprodukte, insbesondere Treber, Glattwasser und Heißtrub, der Weiterverwertung zuführen | 29 | |
| 6 | Gären, Reifen und Lagern von Bier (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a)Hefen auswählen und Hefemanagement betreibenb)Hefe dosierenc)Gärung, Reifung und Lagerung steuern sowie Reifezustand von Bier ermittelnd)Bieranalysen durchführene)Nebenprodukte, insbesondere Überschusshefe und Geläger, der Weiterverwertung zuführen | 22 | |
| 7 | Filtrieren von Bier (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a)Lagertank, Drucktank und Filter vorbereitenb)Filtrationsprozess durchführen, überwachen und dokumentierenc)Bier stabilisierend)Reststoffe der Verwertung zuführen | 4 | |
| 8 | Herstellen von a)alkoholfreien Bieren im Brauprozess oder durch nachträglichen Alkoholentzug,b)alkoholhaltigen oder alkoholfreien Biermischgetränken undc)alkoholfreien Erfrischungsgetränken(§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a)alkoholfreie Biere durch gestoppte Gärung oder nachträglichen Alkoholentzug herstellenb)Zucker- und Siruparten sowie Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe, Limonadengrundstoffe und Essenzen unterscheiden und Dosierungen dieser Zutaten berechnenc)Ausmischanlagen bedienend)Karbonisierungsanlagen bedienen und Kohlensäuregehalte einstellen, prüfen und dokumentierene)Limonaden, Fruchtsäfte oder fruchtsafthaltige Getränke haltbar machenf)Biermischgetränke herstellen | 2 | |
| 9 | Abfüllen, Ausstatten und Lagern von Bier und der unter Nummer 8 genannten Getränke (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a)Verpackungen annehmen, prüfen, lagern und bereitstellenb)Leergut reinigen und desinfizierenc)Abfüllanlagen, insbesondere für Flaschen und Fässer, einrichten, umrüsten und bedienend)Abfüllung überwachen, Proben nehmen, Ergebnisse auswerten und dokumentieren sowie bei Störungen und Abweichungen Maßnahmen einleitene)Endprodukte unter Beachtung der Werterhaltung lagern | 18 | |
| 10 | Aufbauen, Betreiben, Pflegen und Überprüfen von Getränkeschankanlagen sowie Durchführen der Produktpflege, insbesondere die Beratung von Kunden zu Produkten und Gläserpflege (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | a)Getränkeschankanlagen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche aufbauen, in Betrieb nehmen, pflegen, warten und handhabenb)Gefährdungsbeurteilungen für Getränkeschankanlagen nach rechtlichen Vorschriften durchführenc)sicherheitstechnische Überprüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrende Prüfung der Getränkeschankanlage nach gesetzlichen Vorgaben durchführend)Getränkeschankanlagen übergeben und Betreiber unterweisene)Produkte lagern und präsentierenf)Kunden situations- und adressatengerecht, insbesondere zu Aspekten der Nachhaltigkeit und zur Bedeutung von Bier als Konsum- und Genussmittel, berateng)Gläser pflegen und Getränke ausschenken | 3 | |
| 11 | Nachhaltiges Einsetzen von a)Energie zum Erwärmen, Kühlen, Transportieren und Reinigen,b)Kohlendioxid,c)Druckluft undd)Wasser als Rohstoff und Betriebsmittel(§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | a)Kühlungs-, Druckluft- und Wärmeerzeugungsanlagen bedienen und überwachen | 4 | |
| b)Anlagen zur Wärmerückgewinnung bedienen und überwachenc)Stoff- und Energieströme, insbesondere Wasser, Dampf, Druckluft, elektrischer Strom und Kohlendioxid, unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz steuern, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten und durch eigene Vorschläge zur Optimierung beitragen | 4 | |||
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreibenc)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen | ||
| d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläuterne)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläuternf)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläuterng)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläuternh)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläuterni)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern | ||||
| 2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwendenb)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilenc)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläuternd)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifene)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwendenf)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiteng)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | während der gesamten Ausbildung | |
| 3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragenb)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzenc)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhaltend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführene)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickelnf)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren | ||
| 4 | Digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenb)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhaltenc)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentierend)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragene)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählenf)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiteng)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestaltenh)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren | ||
| 5 | Planen von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und Arbeitsumfang abschätzenb)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, technischen, rechtlichen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Kriterien sowie nach Vorgaben planen und festlegenc)Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsprozessen vorschlagen | 6 | |
| 6 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | a)Prüfverfahren und Prüfmittel anwendenb)chemisch-technische Analysen in der Mälzerei und der Brauerei durchführen sowie Proben für mikrobiologische Untersuchungen ziehen und die Ergebnisse beurteilenc)sensorische Prüfungen von Rohstoffen, Hilfsstoffen, Zwischenprodukten und Endprodukten durchführend)Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten | 8 | |
| e)Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Fehlern und Qualitätsmängeln ergreifenf)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, Fehlerberichte erstellen | 2 | |||
| 7 | Anwenden berufsbezogener Vorschriften (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | a)lebensmittelrechtliche Vorschriften einhaltenb)Vorschriften zur Hygiene, zur Arbeits- und Betriebssicherheit einhalten | 4 | |
| c)fachbezogene Rechtsvorschriften zur Deklaration anwendend)Vorschriften und Vereinbarungen zum Verbraucherschutz, insbesondere bezüglich der Auswirkung des Alkoholkonsums auf Gesundheit und Gesellschaft, beachtene)zoll- und abgabenrechtliche Vorschriften beachten | 2 | |||