Diese Verordnung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
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Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.
Brauer- und Mälzermeisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle