Gesetze › BRGO › I. Allgemeine Bestimmungen § 3 BRGO Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres. Geschäftsordnung des Bundesrates · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Inkompatibilität § 4 Ausweise, Fahrkarten