Gesetze › BRGO › IV. Das Verfahren in den Ausschüssen § 45 BRGO Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse Die Sekretärin oder der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu. Geschäftsordnung des Bundesrates · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 44 Sitzungsniederschrift § 45a Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union an die Ausschüsse