Gesetze › BRHG § 4 BRHG Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete. Bundesrechnungshofgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Mitglieder des Bundesrechnungshofes § 5 Wahl und Ernennung