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§ 4 BRHWidVertAnO

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesrechnungshofs in Angelegenheiten der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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