Gesetze › BSG § 1 BSG Beitragssätze in der Rentenversicherung Der Beitragssatz für das Jahr 2000 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,6 vom Hundert. Beitragssatzgesetz 2000 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung