Gesetze › BSG § 1 BSG Beitragssätze in der Rentenversicherung Der Beitragssatz für das Jahr 2003 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent. Beitragssatzgesetz 2003 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zahlungen für Kindererziehungszeiten