Gesetze › BSIG › Teil 3 Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen› Kapitel 2 Risikomanagement, Melde-, Registrierungs-, Nachweis- und Unterrichtungspflichten § 42 BSIG Auskunftsverlangen Zugang zu den Informationen und Akten in Angelegenheiten nach Teil 2 §§ 4 bis 10 und Teil 3 dieses Gesetzes wird nicht gewährt. Die Akteneinsichtsrechte von Verfahrensbeteiligten bleiben unberührt. BSI-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 41 Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten § 43 Informationssicherheitsmanagement