Gesetze › BSIG › Teil 7 Aufsicht § 63 BSIG Verwaltungszwang Sofern das Bundesamt Zwangsgelder verhängt, beträgt deren Höhe abweichend von § 11 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bis zu 100 000 Euro. BSI-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen § 64 Zuwiderhandlungen durch Institutionen der sozialen Sicherung