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§ 14 BSIZertV

Antrag

(1)

Ein Antrag auf Zertifizierung einer Person kann nur von der Person gestellt werden, die die Zertifizierung erhalten möchte.

(2)

Der Antrag muss neben den nach § 2 erforderlichen Angaben Folgendes enthalten:

  1. 1.

    Angaben über den oder die beantragten technischen Geltungsbereiche,

  2. 2.

    die für diesen technischen Geltungsbereich geforderten Nachweise nach § 4 Absatz 1 und

  3. 3.

    die Zustimmung zur Veröffentlichung einer erteilten Zertifizierung nach § 7 Absatz 2 oder den Widerspruch gegen die Veröffentlichung nach § 7 Absatz 5 Satz 1.

BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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