Gesetze › BSIZertV › Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 2 BSIZertV Antragsverfahren Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie das Datum des Antrags enthalten. BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Anwendungsbereich § 3 Vorlage und Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Beweismitteln