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11. BTGO1980Anl1ABest

Die Anzeigepflicht für Rechtsanwälte gemäß § 2 der Verhaltensregeln entfällt, wenn das Honorar den Betrag von 3.000 Euro nicht übersteigt.

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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