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Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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