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§ 17 BtMAHV

Zuständige Zollstellen

Der Bundesminister der Finanzen gibt im Bundesanzeiger die Zollstellen bekannt, bei denen Betäubungsmittel zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt werden.

Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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