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§ 2 BtRegV

Persönliche Eignung

Der Antragsteller muss die Gewähr dafür bieten, seine Aufgaben als rechtlicher Betreuer, insbesondere diejenigen, die sich aus § 1821 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben, erfüllen zu können.

Betreuerregistrierungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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