Gesetze › BuchbAusbV § 2 BuchbAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Buchbinder-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Struktur der Berufsausbildung