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Anlage BuchbAusbV

(zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 970 - 975)

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
1Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)a)Arbeitsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Umsetzbarkeit der Vorgaben abschätzenb)Arbeitsabläufe nach organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen, dabei Gestaltungsaspekte berücksichtigenc)Materialeinsatz disponieren, Verfügbarkeit von Materialien, Werkzeugen und Geräten sicherstellend)Materialeingangskontrolle durchführene)Materialfluss sowie material- und transportgerechte Lagerung von Produkten planen22
2Einrichten von Arbeitsplätzen, Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)a)Arbeitsplätze, Geräte und Werkzeuge herrichtenb)Maschinen und Anlagen rüstenc)Zusatzeinrichtungen einstellend)Probeprodukte erstellen und Übereinstimmung mit den Anforderungen überprüfen, bei Abweichungen Einstellungen optimierene)Freigabe einholen und Fertigung beginnen28
3Herstellen buchbinderischer Erzeugnisse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)a)Materialien, insbesondere durch Schneiden, Falzen, Sammeln, Heften, Kleben, Binden, Prägen, manuell und maschinell bearbeitenb)Maschinen und Geräte bedienen, Arbeitsabläufe steuern, Arbeitsergebnisse dokumentierenc)Produkte auf Standgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfend)Verarbeitungsprozesse überwachen, Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen sowie Veredelungsprozessen berücksichtigen, Qualitätsprüfungen durchführen und Fertigungsabläufe optimierene)Produkte verpacken, transportieren, lagern und versandfertig machen28
4Bewerten und Auswählen von Verarbeitungstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)a)Verarbeitungstechniken und Verfahren hinsichtlich der zu erzielenden Produktqualität einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilen und auswählenb)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau sowie Einsatzmöglichkeiten, beurteilenc)Materialverhalten im Fertigungsprozess hinsichtlich der geforderten Qualität beurteilen, dabei Wechselwirkungen verschiedener Materialien beachten10
5Pflegen und Warten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)a)Funktionsprüfungen durchführen sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen, reinigen und wartenb)Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfenc)Störungen und Schäden feststellen, Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen10

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen

1. Auswahlliste I

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
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I.1Unternehmerisches Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1)a)Abläufe kostenbewusst steuernb)Auftragsanweisungen und fertigungstechnische Unterlagen erstellenc)Schutzrechte sowie datenschutzrechtliche Aspekte bei der Auftragsvorbereitung berücksichtigend)Musterdokumentation anlegen und pflegene)Trends bewerten und Zielgruppen erschließenf)Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenbindung einschließlich ihrer Kontrollmöglichkeiten darstellen und durchführen13
I.2Kaufmännische Auftragsbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2)a)Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereitenb)Schriftverkehr durchführenc)Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswertend)Angebote nach betrieblichen Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung von Kosten, Zeitaufwand und Personalbedarf, erstellene)betriebliche Leistungen erfassenf)Dienstleistungen und Produkte verkaufen13
I.3Einrahmen von Bildern und Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3)a)Rahmungen nach Kundenwünschen entwickeln und skizzierenb)Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Elemente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien auswählenc)Leinwände aufspannen, Bilder aufziehend)Passepartouts fertigene)Rahmen herstellen sowie Bilder und Objekte einpassenf)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren13
I.4Fertigen von Behält- nissen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4)a)Behältnisse, insbesondere Mappen, Ordner, Kästen, Schuber, Kassetten, Etuis und Versandverpackungen nach Kundenwünschen entwickeln und skizzierenb)Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Elemente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien auswählenc)Behältnisse herstellen und ausstattend)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren13
I.5Instandsetzen von Büchern und Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5)a)Schäden und deren Ursachen an Büchern und Objekten feststellen und dokumentierenb)Vorgehensweise der Instandsetzung unter Berücksichtigung der am Buch oder Objekt vorgefundenen Techniken und Materialien festlegenc)Materialien auswählen und auf Verarbeitbarkeit und Verträglichkeit mit dem instand zu setzenden Buch oder Objekt prüfend)Instandsetzung durchführene)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren13
I.6Gestalten buchbinderischer Erzeugnisse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6)a)in Abstimmung mit Kunden unter Berücksichtigung von Kosten und technischer Realisierbarkeit Gestaltungsvorschläge entwickeln und skizzierenb)Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Elemente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien auswählen, Stilepochen und Normen berücksichtigenc)Materialien, insbesondere Papiere durch Verändern von Struktur, Form und Oberfläche, gestaltend)Gestaltungsvorschläge umsetzen und Muster fertigene)Musterkollektionen erstellen und präsentierenf)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren13
I.7Ausführen von Sonderausstattungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7)a)Arbeitsabläufe, insbesondere für das Anbringen von Taschen, Buchschließen, Mechaniken, Registern, Ösen, Einfassungen, Wattierungen und Applikationen, planenb)Sonderausstattungen herstellenc)Sonderausstattungen anbringen und Funktionalitäten feststellend)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren13
I.8Kaschieren und Aufziehen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8)a)Materialien auf Verträglichkeit prüfen und festlegen, Laufrichtung bestimmen, produkt- und fertigungsspezifische Gesichtspunkte berücksichtigenb)Klebetechniken unterscheiden und auswählenc)Materialien und Produkte kaschieren, auskaschieren und endfertigend)Karten, Poster und Bilder aufziehen und einfassene)Oberflächenschutz und -veredelung auswählen und aufbringenf)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren13
I.9Ausführen von Akzidenzarbeiten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9)a)Schneidevorgänge an der Schneidemaschine programmieren und ausführenb)Trenntechniken auftragsbezogen ausführenc)Akzidenzprodukte auftragsbezogen herstellend)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren13

2. Auswahlliste II

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
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II.1Einzel- und Sonderfertigung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1)a)Arbeitsabläufe für Einzel- und Kleinserienfertigung festlegen sowie Materialien auf Qualität, Beschaffenheit und Verarbeitungsfähigkeit prüfenb)Produkte in manuellen Einband- und Bindetechniken sowie mit Plastik-, Spiral- und Drahtkammbindungen herstellenc)Produkte, insbesondere durch Prägen, Schnittveredeln, Stanzen, Kapitalen sowie Anbringen von Zeichenbändern, ausstatten und veredelnd)Mappen und Vollkartonagen herstellene)Schäden an instand zu setzenden Produkten feststellen, Arbeitsaufwand und -weg planen, Kosten ermitteln und Instandsetzung durchführenf)Produkte lagern, transport- und versandfertig macheng)Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren26
II.2Maschinelle Fertigung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2)a)Materialien auf Qualität und Beschaffenheit sowie maschinelle Verarbeitungsfähigkeit prüfen und bereitstellenb)bei der Planung produktionsspezifische Anforderungen an Halbfertigprodukte in Bezug auf den weiteren Verarbeitungsprozess berücksichtigenc)Maschinen rechnergestützt einstellen, dabei Produkt- und Produktionsparameter eingebend)Halbfertig- und Endprodukte maschinell herstellen, dabei Produktionsabläufe überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und behebene)bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten und Fertigungsprozessen treffenf)Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen, Arbeitsergebnis in Bezug auf Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, Resultate dokumentieren sowie Belegmuster archiviereng)Halbfertigprodukte für den innerbetrieblichen Fertigungsablauf absetzen, Produkte lagern und versenden26

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
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1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)a)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Betriebliche und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5)a)Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzenb)Dokumentationen zusammenstellen und ergänzenc)Informationen auswerten und bewertend)Sachverhalte darstellene)betriebsübliche schriftliche und mündliche Kommunikation durchführen, dabei deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe verwendenf)IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
g)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigenh)im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte löseni)Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentierenj)mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmenk)Beratungsgespräche vorbereiten, Kundenwünsche ermitteln und auf Umsetzbarkeit prüfenl)Beschwerden und Reklamationen unter Berücksichtigung der Interessen des Betriebes und der Kundschaft bearbeiten6

Buchbinder-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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