AdvoCite

§ 1 BuchhdlAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved