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§ 3 BuchhdlAusbV

Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in

  1. 1.

    Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt D,

  2. 2.

    eine im Ausbildungsvertrag festzulegende sechsmonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B sowie

  3. 3.

    eine im Ausbildungsvertrag festzulegende dreimonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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