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§ 3 BuchPrG

Preisbindung

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.

Buchpreisbindungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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