Gesetze › BUrlG § 8 BUrlG Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Bundesurlaubsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs § 9 Erkrankung während des Urlaubs