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III. BVABesZustAnO

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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