§ 1c BVerfGAmtsGehG
Der Präsident und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts erhalten eine Dienstaufwandsentschädigung in derselben Höhe wie ein Bundesminister.
Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle