Gesetze › BVerfGG › III. Teil Einzelne Verfahrensarten› Erster Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 1 § 41 BVerfGG Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird. Bundesverfassungsgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 40 § 42