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§ 96d BVerfGG

Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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