Das Dienstalter eines Mitglieds des Gerichts bestimmt sich vom Tage der Vereidigung als Richterin oder Richter des Bundesverfassungsgerichts an. Bei gleichem Dienstalter entscheidet das Lebensalter.
Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle