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§ 3 BVO 2

Gliederung der Berechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten

  1. 1.

    die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,

  2. 2.

    die Berechnung der Gesamtkosten,

  3. 3.

    den Finanzierungsplan,

  4. 4.

    die laufenden Aufwendungen und die Erträge.

Zweite Berechnungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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