§ 3 BVO 2
Gliederung der Berechnung
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten
- 1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
- 2.
die Berechnung der Gesamtkosten,
- 3.
- 4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.
Zweite Berechnungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle