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§ 8 BVwAG

Soweit im Bundesverwaltungsamt auf Grund des § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat erledigt werden, steht das fachliche Weisungsrecht der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde zu.

Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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