Gesetze › BVwAZustG131AnO V. BVwAZustG131AnO Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft. Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle IV. Schlußformel