AdvoCite

§ 27 BWaldG

Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über

  1. 1.

    die Höhe der Umlagen und Beiträge;

  2. 2.

    den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;

  3. 3.

    die Entlastung des Vorstands;

  4. 4.

    die Änderung der Satzung;

  5. 5.

    den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;

  6. 6.

    die Auflösung des Forstbetriebsverbands;

  7. 7.

    die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.

Bundeswaldgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved