Gesetze › BWaldG › Zweites Kapitel Erhaltung des Waldes› Abschnitt I Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben §§ 6 und 7 BWaldG (weggefallen) Bundeswaldgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Vorschriften für die Landesgesetzgebung § 8 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben