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Anlage 6 BWildSchV

(zu § 4 Abs. 1) Aufnahme- und Auslieferungsbuch

Lfd. Nr.EingangstagBezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Sache nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der zum Erwerb berechtigenden DokumenteName und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen BezugsquelleAbgangstagName und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges

Bundeswildschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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