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Art. V BWKAuslGÄndG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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