Gesetze › BWO › Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Wahl› Zweiter Unterabschnitt Wählerverzeichnis § 15 BWO (weggefallen) Bundeswahlordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Führung des Wählerverzeichnisses § 16 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis