Gesetze › BwVollzO § 20 BwVollzO Behandlung von Beschwerden Für Beschwerden gegen unrichtige Behandlung durch militärische Vorgesetzte oder Dienststellen der Bundeswehr im Vollzug gelten die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung. Bundeswehrvollzugsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19 Ordnung und Sicherheit im Vollzug § 21 Einschränkung von Grundrechten